Polizei

DIE POLIZEI IN BAD PYRMONT

Die Polizei entwickelte sich im Laufe des ‚Dritten Reiches‘ zu einem willigen Instrument des NS-Terrorregimes. Mit der Gründung des Reichssicherheitshauptamtes 1939 wurde sie zentra-
lisiert und damit die Kontrolle durch die NSDAP gesichert. Darüber hinaus wurde sie 
gleichgeschaltet und militarisiert.

Die Vorstellung der Polizei als unpolitischer Behörde wurde von der Forschung mittlerweile längst überholt, da sie und ihre Beamten in vielen Bereichen an NS-Unrecht beteiligt waren: Angehörige der Ordnungspolizei waren beispielsweise an Massenerschießungen und Mordaktionen in eroberten Gebieten beteiligt, Polizei-Bataillone und Polizei-Einsatzgruppen waren in die Organisation und Durchführung des Holocaust involviert. Ihre Täterschaft wurde lange Zeit ignoriert – viele belastete Polizisten kehrten in der Bundesrepublik wieder in ihre Ämter zurück.

In Bad Pyrmont war die Polizei ebenfalls nicht nur für den Straßenverkehr, das Meldewesen und die Strafverfolgung verantwortlich, sondern wurde auch zum Instrument der nationalsozialistischen Herrschaft und Verfolgung. 

„Der Herr Sonderbeauftragte 
des Obersten SA-Führers für den Regierungsbezirk Hannover hat zwei wohl verdiente und bewährte SA-Führer für die Besetzung von Polizeiwachtmeisterstellen (...) ausgewählt. 
Ich ersuche daher, eine der durch meine Verfügung vom 21. April des Jahres (...) für die Stadt Bad Pyrmont freigegebene Stellen für einen dieser SA-Führer freizuhalten.“

Ulrich Stapenhorst, kommissarischer Regierungspräsident in Hannover, 
in einem Schreiben an den Landrat des Kreises Hameln-Pyrmont, 1934

ehemaliges Rathaus|Foto: Museum im Schloss

Personalpolitik

In Orten mit 5.000 bis 30.000 Einwohnern lag die Polizeihoheit beim (Ober-)Bürgermeister als Leiter der Ortspolizeibehörde, in Bad Pyrmont also bei Bürgermeister Zuchhold. Er traf damit auch polizeiliche und personelle Entscheidungen auf lokaler Ebene und für das Polizeirevier.

Als im April 1933 das ‚Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums‘ erlassen wurde, schuf das auch für die Polizeibehörde die gesetzliche Handhabe zur Eliminierung nichtarischer und ‚politisch unzuverlässiger‘ Beamter. Die wichtigsten der dadurch freigewordenen leitenden Positionen erhielten häufig regionale SA- und SS-Führer. Wie bei anderen Verwaltungen, wurde die Durchführung des Gesetzes auch in Bad Pyrmonts Polizeibehörde geprüft. Zuchhold stellte aus charakterlichen und politischen Hintergründen die Eignung zweier Polizeibeamter in Frage – beide Anträge musste er allerdings nach Widerspruch des Regierungspräsidenten in Hannover wieder zurückziehen.

Im Falle der Besetzung zweier freier Stellen im Jahre 1934 versuchte die Behörde SA-Männer als geeignete Kandidaten ins Spiel zu bringen, um so die Nähe zwischen den beiden NS-Organisationen zu unterstützten. Partei- bzw. Organisationszugehörigkeit sowie Aktivitäten für das NS-Regime wurden zu Einstellungsmerkmalen.
 

Foto: Museum im Schloss

Überwachung der Verdunklungsdisziplin

Mit Kriegsbeginn wurde auch die polizeiliche Überwachung der Verdunklungsdisziplin zum neuen Aufgabengebiet der Gemeindepolizei. Ein Schreiben des Bürgermeisters an den Stadtrat vom 5. März 1940 berichtet darüber, dass die Verdunklung immer noch zu wünschen übrig ließe und die Polizei eine gewisse Nachlässigkeit bei ihren Kontrollen feststelle. Mit „Rücksicht auf die Sicherheit der Bürgerschaft“ ließ Zuchhold ab diesem Zeitpunkt jeden Übertretungsfall der Verdunklungsvorschrift sowohl polizeilich, also auch juristisch ahnden.

 

Beteiligung an NS-Unrecht

Neben der Wahrnehmung ihrer Vollzugsmaßnahmen und Routineaufgaben war die Polizei auch an der Umsetzung ideologischer Zwangsmaßnahmen beteiligt. In der ersten Zeit nach der ‚Machtübernahme‘ verhaftete die Polizei entsprechend Zuchholds Auftrag willkürlich mehrere Personen: Unter anderem wurde Amtsgerichtsrat Vietmeyer in Schutzhaft genommen, sowie Kirchrat Dürrfeld aufgrund einer politischen Auseinandersetzung. Anschließend überwachte die Polizei einige Wochen lang seine Sonntagspredigten. 
Der Polizeioberleutnant Sprigade erhielt von Zuchhold häufiger den Auftrag Beobachtungen über Bad Pyrmonter Persönlichkeiten bezüglich ihrer politischen Ansichten anzustellen und ihm schriftlichen Bericht zu erstatten.

Darüber hinaus war die Bad Pyrmonter Polizei auch in die Verwaltung von Zwangsarbeitern oder die Verfolgung der jüdischen Bevölkerung eingebunden. Beispielsweise führte sie Listen über die noch im Polizeibezirk wohnhaften Juden, ‚Mischlinge I. und II. Grades‘ und ‚Mischehen‘. Auch nahm die Polizei gemeinsam mit der SA in der Reichspogromnacht 1938 jüdische Einwohner fest.

Zeichnung Malte Wulf

Schlüsselübergabe des ‚Judenhauses‘


Nach der Deportation jüdischer Mitbürger 1941 war die Polizei in ‚Arisierungsprozesse‘ involviert. Mit Überschreiten der deutschen Reichsgrenze – in der Regel bei der Deportation - fiel das gesamte Vermögen der jüdischen Bevölkerung an den Staat. Die Polizeibehörde unterstützte bei der Verwaltung dieses Hab und Gutes und nahm beispielsweise die Wohnungsschlüssel der Deportierten entgegen, um sie später der Finanzbehörde auszuhändigen. So verwaltete Polizeimeister Balonier die Schlüssel der Wohnungen, sowie des als sogenanntes ‚Judenhaus‘ genutzten Gebäudes in der Viktor-Lutzestraße 51 (heute Bahnhofstraße) der jüdischen Familie Lichtenstein. Berta und Hedwig Lichtenstein wurden mit anderen jüdischen Menschen der Stadt in das Ghetto Warschau deportiert. Keiner von ihnen überlebte den Holocaust.

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