Entnazifizierung

DIE ENTNAZIFIZIERUNG IN BAD PYRMONT


Die institutionelle Umsetzung der Entnazifizierung
 

In Bad Pyrmont war zunächst die britische Militärregierung für die Entnazifizierung zuständig. In der britischen Zone verlief dieser Prozess eher pragmatisch: Vorrang hatten die Versorgungssicherheit und der Wiederaufbau der Wirtschaft, nicht die konsequente politische Überprüfung der Bevölkerung.  So konzentrierte sich die Entnazifizierung hauptsächlich auf die zügige Neubesetzung von wichtigen öffentlichen Ämtern.  Die Briten nutzten dazu ein Kategoriensystem von I (Kriegsverbrecher) bis V (unbelastet). Die leichteren Fälle (Kategorien III bis V) bearbeiteten deutsche Entnazifizierungsausschüsse, besetzt mit politisch unbelasteten lokalen Mitgliedern demokratischer Parteien.

Ab November 1947 lag die Verantwortung vollständig bei den Deutschen – und damit ließ die Strenge der Verfahren nach. Politik und Bevölkerung strebten zunehmend ein Ende der als ungerecht empfundenen Entnazifizierung und die Rehabilitation der von ihr negativ betroffen Personen an.

Das tatsächliche Ende der Entnazifizierung in der Bundesrepublik kam im April 1951 mit der Verabschiedung eines Gesetzes, das Beschuldigten der Kategorien III bis V die Rückkehr in den öffentlichen Dienst erlaubte. In Niedersachsen wurde im Dezember des gleichen Jahres das ‚Gesetz zum Abschluss der Entnazifizierung im Lande Niedersachsen‘ verabschiedet: Nach diesem sollten ab 1952 keine neuen Verfahren mehr eröffnet, sowie alle laufenden beendet und in Kategorie V eingeordnet werden. Das endgültige Aus der Entnazifizierung wurde von  der Bevölkerung weitgehend widerspruchslos akzeptiert.

„Wir sind entschlossen, (…) alle nationalsozialistischen und militaristischen Einflüsse aus den öffentlichen Dienststellen sowie aus dem kulturellen und wirtschaftlichen Leben des deutschen Volkes 
auszuschalten.“
Dieses Ziel formulierten die Alliierten im Februar 1945 in ihrem Kommuniqué zur Konferenz von Jalta. 

Fotoalbum: Museum im Schloss

Auseinandersetzung und Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit

Eine Auseinandersetzung und Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit fand in der bundesrepublikanischen Geschichte – und in Bad Pyrmont – sehr lange nicht statt. Aus Sicht des Großteils der Bevölkerung war nicht die einfache Mehrheit der Deutschen – obwohl sie bewusst am NS-System partizipierte – Schuld am Nationalsozialismus und seinen Verbrechen, sondern nur eine kleine Gruppe ‚wirklicher‘ Verbrecher. So war die Nachkriegszeit geprägt von einer ‚Schlussstrich-Mentalität‘, von Verschweigen und Verdrängen, von Schuldabwehr und Schuldzuweisung. Personelle und politische Kontinuitäten im öffentlichen Leben trugen dazu bei: Viele ehemalige Entscheidungsträger des NS-Regimes fanden trotz ihrer Belastung Anstellungen und Führungspositionen in der neuen Bundesrepublik.

Erst in den 1960er Jahren kam es zu einer stärkeren Auseinandersetzung mit der NS-Zeit: Größere NS-Prozesse wie der Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963–1965) konfrontierten die Öffentlichkeit umfassend mit den Verbrechen des NS-Regimes. Die 68er-Bewegung und die Studentenproteste dieser Zeit forderten eine Aufarbeitung der NS-Vergangenheit. Darüber hinaus ließ die Ausstrahlung der amerikanischen Filmserie ‚Holocaust‘ 1979 die Zeit wieder ins öffentliche Bewusstsein treten.

Entnazifizierung

Ein Ziel der alliierten Besatzungsmächte nach dem Krieg war die Befreiung der deutschen Gesellschaft von allen nationalsozialistischen Einflüssen. Der Frage nach dem Umgang mit politisch belasteten Personen kam dabei eine zentrale Rolle zu: Zu Beginn der Besatzungszeit entließen die Alliierten automatisch jeden aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft, der mehr als nur formales Mitglied der NSDAP war oder den Nationalsozialismus aktiv unterstützt hatte. Nationalsozialistische Funktionsträger wurden verhaftet und in speziellen Lagern interniert, um sie für ihre Kriegs- und Menschheitsverbrechen festsetzen und später verurteilen zu können.

Über diese Sofortmaßnahmen hinaus wurde die Entnazifizierung eingeführt: Ein institutionell verankertes, individuelles Verfahren zur politischen Überprüfung großer Teile der Bevölkerung. Das Verfahren entschied in erster Linie darüber, ob eine Person in ihrem aktuellen Arbeitsverhältnis bleiben bzw. ein neues beginnen durfte, beispielsweise in der Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst. Die Entnazifizierung war mit dem Einreichen eines Fragebogens verbunden und endete in der Regel mit einer Einstufung der betroffenen Person in eine von fünf Kategorien. Diese sollte die politische Belastung widerspiegeln und darüber hinaus Auskunft geben, ob die Person eine Gefahr für eine neue demokratische Ordnung darstellten würde oder nicht.

Ein Blick in die Akten - Entnazifizierungen Bad Pyrmonter Betroffener

Seit Februar 1946 existierten im Landkreis Hameln-Pyrmont deutsche kommunale Entnazifizierungsausschüsse. Während sich das Überprüfungsverfahren der britischen Militärverwaltung vorher vor allem an formalen Belastungskriterien, wie der Mitgliedschaft in NS-Organisationen orientierte, wurde es mit Einbezug der Deutschen deutlich individualisiert. Nun geriet das konkrete Verhalten der Betroffenen in den Blick.

Über die Angaben der Betroffenen selbst finden sich in den Entnazifizierungsakten auch Leumundszeugnisse. Diese sollten eine Einschätzung über den persönlichen Charakter und die Vergangenheit der Person geben und wurden meist von Bekannten oder Kollegen geschrieben. Bei der Entnazifizierungsbehörde eingereicht, sollten sie so die Vergangenheitsdeutungen der Betroffenen bestätigen.

In ihren eigenen Darstellungen versuchten die von der Entnazifizierung Betroffenen eine möglichst große Distanz zwischen sich selbst und dem Nationalsozialismus herzustellen, um das eigene Verfahren möglichst unbeschadet zu überstehen. Bei ihren Beschreibungen betonten sie die individuellen Umstände ihres Handelns und begründeten ihre Entscheidungen. Insgesamt kann nicht davon ausgegangen werden, dass Betroffene systematisch in ihren Angaben logen. Eher formulierten sie in ihren Angaben sehr eigene Interpretationen ihrer NS-Vergangenheit. Ziel war es, möglichst politisch unbelastet zu erscheinen.

Betrachtet man die in den Prozessen entwickelten Argumentationen, die die Betroffenen und ihre Leumundsgeber für ihre Entlastung nutzten, dann lässt sich eine gewisse Systematik herausarbeiten. Ausgehend von den Bad Pyrmonter Entnazifizierungsakten konnten folgende – auch überregional weit verbreitete – sieben Argumentationsmuster herausgearbeitet werden, die teilweise auch ineinander übergehen:

Fragebogen der Militärregierung | Museum im Schloss

1. Erklärung der eigenen Mitgliedschaften 
in NS-Organisationen

Die Betroffenen begründeten ihren Eintritt in verschiedene NS-Organisation in den Verfahren mit…

… dem Druck von Vorgesetzten: Bei städtischen Angestellten besonders häufig mit Verweis auf Bürgermeister Zuchhold.

… der Vorstellung von einem wirtschaftlichen Vorteil durch den Parteieintritt.

… der formalen Übernahme aus einer anderen, erst nicht nationalsozialistischen Organisation ohne eigenes Zutun, beispielsweise dem Bund der 
Frontsoldaten oder dem Stahlhelm.

… der ideellen und naiven Hoffnung, die NSDAP würde die wirtschaftliche und politische Situation in Deutschland verbessern. Diese Argumentation fiel häufig in Kombination mit dem Hinweis darauf, dass man Anfang der 1930er Jahre noch nicht hätte wissen können, wie sich das Land unter der NS-Herrschaft entwickeln würde.

2. Möglichst große Distanz zum Nationalsozialismus darstellen

In ihren Verfahren versuchten die Betroffenen, sich selbst als unpolitisch darzustellen, um zu zeigen, dass sie innerlich auf Distanz zum Nationalsozialismus standen. Ihre Mitgliedschaft in NS-Organisationen stellten sie einer eigentlichen, inneren, unpolitischen Haltung gegenüber: 
Sie betonten, dass sie kaum oder gar nicht an Parteiveranstaltungen teilgenommen, sich nie aktiv im Sinne des Nationalsozialismus engagiert hätten und höchstens nur auf dem Papier Parteimitglieder gewesen seien.
 

3. Kontrast zwischen dem eigenen Handeln und NS-Verhaltensvorstellungen betonten

Mithilfe von vermeintlich nicht-nationalsozialistischem – oder gar als oppositionell inszeniertem – Handeln versuchten die Personen in ihren 
Entnazifizierungsverfahren eine möglichst große Distanz zwischen sich und dem NS-Regime zu zeichnen. Sie betonten beispielsweise, dass sie…

… während der gesamten NS-Zeit weiterhin Kirchenmitglieder blieben.

… Partei- und Nicht-Parteimitglieder gleichbehandelt hätten. Dieses Argument findet sich insbesondere bei Personen mit Berufen im Dienstleistungs- und Wohlfahrtsektor.

… ausländische Radiosender (sogenannte Feindsender) gehört haben.

… sich aktiv gegen die Forderungen und Erwartungen des NS-Regimes stellten, indem sie sich für Verfolgte einsetzten oder mit vom NS-Regime nicht erwünschten Personen Kontakt hielten. Ein häufiges Argument war, dass sie den Bad Pyrmonter Arzt Gustav Sturmthal als Hausarzt behielten, obwohl dieser Jude war.
 

4. Anführen von Konflikten mit dem Nationalsozialismus und 
seinen Vertretern

Um sich selbst in Gegensatz zum NS-Regime zu stellen, berichteten Betroffene und Leumundsgeber von Kritik, die sie der NS-Regierung oder Parteien gegenüber 
ausgesprochen hätten oder wo sie mit ihnen in Konflikt geraten seien. Dabei wurde auch von einer eigenen Verfolgung durch das NS-Regime oder einer Sanktionierung durch NS-Stellen berichtet. Aus persönlichen Problemen mit beispielsweise einem Verwaltungsbeamten konnten so Konflikte mit dem Regime inszeniert werden. Besonders häufig finden sich Erzählungen von Auseinandersetzungen mit dem ehemaligen Bürgermeister Hans Zuchhold und anderen lokalen Parteigrößen, die als Personifikationen des Nationalsozialismus dienten.

5. Verweis auf eine innere Haltung 
entgegen dem Nationalsozialismus

Während sich die ersten vier Argumentationsmuster auf die Handlung der Personen beziehen, existieren in den Entnazifizierungen der Bad Pyrmonter auch Verweise auf eine innere Ebene. Formulierungen wie „innerlich immer mehr vom Nationalsozialismus abgewandt“ oder „innerlich nie mit der Partei verbunden“ und „keinesfalls der Nazilehre innerlich verfallen“ dienten mit ihrem steten Verweis auf das „Innere“ der Betonung, dass es sich dabei um die wahre politische Einstellung des jeweiligen Betroffenen gehandelt habe. Davon abweichende Handlungen seien Resultate äußerer Umstände gewesen. Leumundsgeber betonten, dass die Betroffenen politisch gegensätzlich zum Nationalsozialismus orientiert, also beispielsweise eigentlich eher bürgerlich oder sozialistisch eingestellt waren, viele NS-Maßnahmen oder den nationalsozialistischen Antisemitismus hingegen abgelehnt hätten. Diese Art von Zuschreibungen findet sich fast in jedem Entnazifizierungsverfahren.

6. Charakterliche Zuschreibungen

Charakterliche Zuschreibungen dienten dazu, den Betroffenen als Individuum außerhalb ihrer vermeintlichen politischen Haltung darzustellen. Anhand von Zuschreibungen, die sich auf das berufliche Handeln der Person beziehen (beispielsweise als kameradschaftlich, pflichtbewusst und zuverlässig) oder universell positiv konnotierte Eigenschaften (beispielsweise als zuvorkommend, höflich und hilfsbereit), konnten Leumundsgeber den Betroffenen ein positives und hilfreiches Zeugnis ausstellen. Häufig wird dabei auch die ‚Anständigkeit‘ einer Person hervorgehoben, in Abgrenzung zu dem, was sich die Leumundsgeber unter einem ‚typischen Nationalsozialisten‘ vorstellten.

7. Das NS-Regime und seine 
Vertreter als negatives Gegenüber

In den Entnazifizierungsakten Bad Pyrmonts finden sich nicht nur 
Zuschreibungen gegenüber den 
jeweiligen Betroffenen, sondern auch gegenüber dem NS-Regime und seinen Vertretern. Dabei wird der Nationalsozialismus sehr bildhaft als ‚das Böse‘ beschrieben und der Terror sowie die Unmenschlichkeit des Regimes explizit betont, um sich im nächsten Schritt als positiver Kontrast dazu hervorzuheben. 
Am ausführlichsten wird in diesem Kontext Bürgermeister Zuchhold 
als unmoralische Verkörperung 
des Nationalsozialismus angeführt. 
In vielen Erzählungen werden 
die angeblich ‚anständigen‘, 
unbelasteten Bad Pyrmonter 
Entnazifizierungsbetroffenen den unmoralischen, ‚tatsächlichen‘ 
Nationalsozialisten, wie Hans 
Zuchhold, gegenübergestellt.

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