Josias zu Waldeck-Pyrmont
Bundesarchiv, Bild 146-1969-041-62 / CC-BY-SA

Josias zu Waldeck und Pyrmont (1896-1967)

Josias Erbprinz von Waldeck und Pyrmont wird 1896 auf Schloss Arolsen geboren. Er ist Sohn des letzten, bis 1918 regierenden Fürsten Friedrich von Waldeck und Pyrmont und dessen Frau, der Prinzessin Bathildis von Schaumburg-Lippe. Nach dem Abitur am Kaiser-Wilhelm-Gymnasium in Kassel meldet er sich bei Kriegsausbruch 1914 freiwillig und nimmt als Offizier am Ersten Weltkrieg teil. Er wird mehrmals schwer verwundet und kommt 1918 hochdekoriert als Oberleutnant aus dem Krieg zurück. Sofort schließt er sich im Dezember 1918 dem völkisch-revisionistischen ‚Freikorps Hasse’ an, das in Oberschlesien kämpft. Nach dessen Auflösung 1919 beginnt er in München einige Semester Land- und Volkswirtschaft zu studieren und wird Mitglied des nationalistischen ‚Jungdeutschen Orden’ in dem er schnell Leitungsfunktionen übernimmt. Bereits 1923 ist er Teilnehmer beim Münchner Parteitag der NSDAP und tritt 1929 in die Partei und ein Jahr darauf auch in die ‚Allgemeine SS’ ein. Dort macht er als Adjutant und Stabsführer von Heinrich Himmler, der sein Duzfreund wird, schnell Karriere und wird bereits 1932 SS-Gruppenführer. Im Juni 1934 organisiert er im Rahmen der Liquidierung der gesamten SA-Spitze als Adjutant des späteren SS-Oberstgruppenführers Sepp Dietrich die Ermordung von sechs hohen SA-Führern im Münchner Gefängnis Stadelheim.

Er wird von Hitler zum ‚Volksrichter’ am sog. ‚Volksgerichtshof’ ernannt und Mitglied des Reichstages. 1935 sorgt er mit seinen guten Kontakten dafür, dass der fürstliche Besitz mit seinen großen Ländereien in Bad Arolsen und Bad Pyrmont jetzt als ‚Reicherbhof’ deklariert wird und die Fürstenfamilie damit ihre regional dominierende Vormachtstellung beibehält.

In der SS-Hierarchie steigt der Erbprinz weiter auf: Himmler befördert ihn 1936 zum SS-Obergruppenführer und macht ihn 1939 zum Höheren SS- und Polizeiführer für den Wehrkreis Fulda-Werra, 1940 ist er dann zudem General der Waffen-SS. Zu besagtem Wehrkreis und in seinen Aufgabenbereich gehört auch das KZ Buchenwald, für das er 1943 ein Außenlager im Druseltal bei Kassel einrichten lässt.

Als sich im April 1945 die Amerikaner dem KZ Buchenwald nähern, bekommt er von Himmler den Befehl, das KZ räumen zu lassen. Vor allem im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Evakuierungstransports nach Dachau, der über Wochen dauert und bei dem Tausende der völlig geschwächten Häftlinge sterben, wird der Erbprinz im ‚Buchenwaldprozess’ 1947 von den Amerikanern vor Gericht gestellt. Man verurteilt ihn zu lebenslanger Haft. 1948 wird die Strafe dann auf 20 Jahre reduziert und nach seinem Spruchkammerverfahren 1949 kommt der verurteilte Kriegsverbrecher 1950 im Rahmen einer Amnestie aus gesundheitlichen Gründen frei. Auch von der ursprünglich verhängten Sühnezahlung von 70 Prozent des fürstlichen Vermögens ist keine Rede mehr. 1953 wird ihm diese durch einen Gnadenakt des hessischen Ministerpräsidenten erlassen. Zwischen 1959 und 1961 werden zwar immer wieder Verfahren wegen Mordes, Mordversuchs und Totschlags gegen ihn angestrengt, aber alle verlaufen im Sande, weil sie mittlerweile verjährt sind bzw. man ihm – nach damaliger Rechtslage – keine eindeutige Schuld nachweisen kann. 1967 stirbt er unbehelligt auf Schloss Schaumburg an der Lahn.

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