Max Michaelis
Der Grundstücksverkauf von Max Michaelis zeigt exemplarisch auf, wie jüdische Grundstückseigentümer im Rahmen von ‚Arisierungsprozessen‘ systematisch entrechtet wurden, während Privatpersonen bei derartigen Verkäufen versuchten, einen eigenen Profit zu erzielen. Max Michaelis wurde 1864 in Bad Pyrmont geboren und besaß ein Grundstück in der Brunnenstraße 9. Wie viele jüdische Eigentümer auch, sah er sich nach der Reichspogromnacht gezwungen sein Grundstück zu verkaufen. Viele benötigten Geld für die Emigration oder um die ‚Judenvermögensabgabe‘ begleichen zu können. Im Dezember 1938 versuchte er sein Grundstück an seine ‚arische‘ Schwägerin Helene Michaelis zu übereignen. Dieser Versuch scheiterte, da die Behörden den Kaufversuch als Schiebung von Eigentum innerhalb der Familie betrachteten. Nach der verhinderten Grundstücksübertragung meldete die Stadtverwaltung Bad Pyrmont eigene Ansprüche an dem Grundstück an. Ein Verkauf an die Stadt kam auch nicht zu Stande. An spätere Verkaufsverträge knüpfte sie als entscheidende Behörde allerdings zu ihren Gunsten eigene Bedingungen.
Neben der Stadt zeigten vor allem Michaelis Nachbarn und Mieter Interesse an dem Grundstück. August G., der seit 1933 einige Räume in dem Gebäude für einen Frisörsalon und eine Naturheilpraxis gemietet hatte, versuchte ein Vorkaufsrecht zu erlangen. Zu diesem Zweck wandte er sich sogar an die hannoversche Regierung mit der Bitte um Beistand. Im Mai 1940 besuchte Michaelis seinen Bruder in Berlin-Adlershof. Danach verboten ihm die Behörden den Zutritt zu seinem Haus und den Aufenthalt in der Stadt Bad Pyrmont. Zur Verwaltung seines Grundstückverkaufes musste er daraufhin einen Verwalter einsetzen, der auf den Verkauf an ‚arische‘ Menschen abzielte. Als das Grundstück 1942 wieder zum Verkauf stand, bekundete das Ehepaar G. erneut Interesse und verzögerte so die Abwicklung des Kaufes an die andere Interessentin Gertrud B. Daraufhin nutzte G. seine Verbindungen als NSDAP-Mitglied zur Gauleitung und zur Partei, um sein Kaufinteresse durchzusetzen. Letztendlich genehmigte der Landrat im März 1943 den Kaufvertrag zwischen Michaelis und B. Das Geld wurde auf ein Sicherheitskonto überwiesen, auf welches Michaelis nur sehr eingeschränkt Zugriff hatte.
Nach dem Ankauf des Hauses erwarb G. von B. den Teil des Gebäudes, den er bewohnte und für seinen Frisörsalon nutze. Auch die Stadt erhielt Teile des Grundstückes, auf denen sich seit langer Zeit ein Gehweg befand. Kurz nach dem Verkauf des Grundstückes verstarb Max Michaelis am 8. September 1942 in Berlin. Nach dem Krieg bemühten sich seine Angehörigen um eine Rückerstattung. Die Stadt Pyrmont gestand ein, Teile des Grundstücks zu Unrecht übernommen zu haben und gab die Teilparzelle an die Erbengemeinschaft zurück. Die Rückerstattung des restlichen Grundstückes und des Hauses gestaltete sich allerdings schwierig, da sich G. darauf bezog, „nicht unmittelbar aus jüdischer Hand“ gekauft zu haben. Es kam zu einem Vergleich zwischen den Parteien. Ein weiterer Antrag der Erbengemeinschaft auf weitere Entschädigungen 1963 wurde abgelehnt.
